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Grundbuchänderungen: Alles, was Sie wissen müssen!

Herausgeber New Home 15/06/2024

 - Immobilienregistrierung: ein obligatorischer Schritt... aber einfach, wenn man weiß, wem man vertrauen kann

Wenn Sie eine neue Immobilie gebaut oder größere Veränderungen vorgenommen haben, sind Sie verpflichtet, dies dem Katasteramt mitzuteilen.

Dieses Verfahren, genannt Stapelnwird über das Computersystem abgewickelt DOCFA (DOCGrundbuchamt FAZiegel).
Dies ist ein entscheidender Schritt zur Einhaltung der Vorschriften, der jedoch schnell und einfach vonstatten gehen kann, wenn er von erfahrenen Fachleuten durchgeführt wird.

 - Katasterveränderungen und -änderungen: wann eine Aktualisierung erforderlich ist

Haben Sie eine Immobilie geerbt? Haben Sie ein Haus gekauft? Haben Sie die Nutzung eines Gebäudes geändert?

In all diesen Fällen - und nicht nur in diesen - ist es notwendig, die Katasterdaten zu aktualisieren.
Im Falle eines Kaufs oder einer Erbschaft haben Sie zum Beispiel 30 Tage nach Eintragung der Urkunde zur Präsentation der Katastererfassungoder die offizielle Übertragung des Eigentums oder anderer dinglicher Rechte.

Die Voltura kann eingereicht werden:

  • direkt durch den Eigentümer oder die Erben,
  • oder automatisch durch den Notar durch das Verfahren der "automatischen Übertragung aus dem Umschreibungsvermerk".

 - Eigenschaftsänderungen: wann Handlungsbedarf besteht

Haben Sie die Quadratmeterzahl, die Raumaufteilung oder den Verwendungszweck Ihrer Immobilie geändert?
In diesen Fällen sprechen wir von Katasteränderungen. Es ist zwingend erforderlich, sie mitzuteilen, um die Art und Beschaffenheit der Immobilie im Grundbuch korrekt zu aktualisieren.

Dank der Technik, sowohl Grundbuchänderungen als auch Eintragungen können in digitalem Format eingereicht werdendie eine schnelle und nachvollziehbare Aktualisierung ermöglichen.

Zusammenfassend: Sicherheit, Regelmäßigkeit, Gelassenheit

Der Umgang mit dem Grundbuchamt ist nicht nur eine Pflicht, sondern ein wesentlicher Schritt, um den Wert Ihrer Immobilie zu schützen und sicherzustellen, dass Seelenfrieden bei allen zukünftigen Operationen.

Brauchen Sie Hilfe bei Grundbucheintragungen, Eigentumsurkunden oder Katasteränderungen? Verlassen Sie sich auf unsWir führen Sie Schritt für Schritt, ohne Stress und mit der Gewissheit, dass alles seine Ordnung hat.


VERTIEFUNG:

DOCFA

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Der vorläufige Kaufvertrag

Herausgeber New Home 08/06/2024

DER VORVERTRAG ZUM KAUFVERTRAG

In vielen Fällen geht der Urkunde ein Vorvertrag (der so genannte "compromesso") voraus. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, mit der sie sich gegenseitig verpflichten, einen späteren, endgültigen Kaufvertrag abzuschließen.
Die Übertragung des Eigentums an der Immobilie erfolgt erst mit der Unterschrift des Letzteren.
In der Regel wird ein Vorvertrag abgeschlossen, wenn ein sofortiger Verkauf nicht möglich ist: Warum?
Der Käufer bemüht sich beispielsweise um eine Finanzierung (Hypothek) oder der Verkäufer wartet auf die Übergabe eines neuen Hauses. Der Grund für den Abschluss des Vorvertrags besteht darin, die Parteien während der Zeit, die zur Klärung dieser Fragen benötigt wird, rechtlich zu binden. Der vorläufige Kaufvertrag muss innerhalb von zwanzig Tagen nach seiner Unterzeichnung registriert werden.
Die Anmeldung ist fällig:
Eintragungssteuer in Höhe von 200 EUR, unabhängig vom Kaufpreis Stempelsteuer in Höhe von 16 EUR für jede 4 Seiten und in jedem Fall für jede 100 Zeilen.

STEUERN UND WOHNEN: KAUF UND VERKAUF
Wird der Vorvertrag durch eine notarielle Urkunde geschlossen, erfolgt die Registrierung durch den Notar innerhalb von
dreißig Tage.
Wenn der Vertrag eine Zahlung vorsieht, wird die anteilige Registrierungssteuer fällig: 0,50% auf die als Anzahlung vorgesehenen Beträge, 3% auf die als Anzahlung auf den Verkaufspreis vorgesehenen Beträge. In diesen Fällen beträgt die für die Eintragung des endgültigen Vertrags fällige Steuer dann
von dem bei Abschluss des Vorvertrags gezahlten Betrag abgezogen. Wenn die bei Abschluss des Vorvertrags gezahlten Beträge nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind oder wenn die Absicht der Parteien hinsichtlich ihrer Art zweifelhaft ist, sind sie als Anzahlungen zu betrachten.

MEHRWERTSTEUERPFLICHTIGER VERTRAG
Auch wenn die Übertragung der Mehrwertsteuer unterliegt, wird die steuerliche Behandlung der Vorleistung
unterschiedlich, je nachdem, ob sie die Zahlung eines Betrags als Anzahlung oder als Kaution vorsieht
Bestätigungszahlung. Die Zahlung eines Vorschusses, der die Vorauszahlung der vereinbarten Gegenleistung darstellt, ist
mit ausgewiesener Steuer in Rechnung gestellt. In diesem Fall wird die Zulassungssteuer fällig in Höhe von
fest (200 Euro).
Die Anzahlung, auch wenn sie in einer besonderen Vertragsklausel vorgesehen ist, stellt keine
die Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen oder für die Lieferung von Gegenständen darstellt.
Diese unterliegen daher nicht der Mehrwertsteuer und es ist eine anteilige Zulassungssteuer zu entrichten.

TRANSKRIPTION DES VORVERTRAGS
Wie bereits erwähnt, entsteht durch den Abschluss des Vorvertrags lediglich eine rechtliche Verpflichtung zwischen dem Verkäufer und
Erwerber, ohne dass es zu einem Eigentumsübergang kommt.
Daher kann es vorkommen, dass der Verkäufer trotz des "Kompromisses" noch verkauft
Eigentum einer anderen Person ein dingliches Nutzungsrecht an diesem Eigentum begründet (
z.B. ein Nießbrauch) oder die Eintragung einer Hypothek.
In solchen Fällen kann der Käufer vor Gericht nur Schadensersatz verlangen, nicht auch
Löschung des Verkaufs oder der Eintragung der Hypothek.
Um eine solche Situation zu vermeiden, sieht das Gesetz das Instrument
der Umschreibung des Vorläufigen in den Grundbüchern.
So kann jede Veräußerung desselben Eigentums oder die Begründung anderer Rechte zugunsten von
Dritte lassen die Rechte des Käufers unberührt.
Für die Niederschrift des Vorvertrags ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. In diesem Fall,
zur Zulassungssteuer und Stempelsteuer kommt die Zahlung der Steuer hinzu
Hypothek von 200 EUR und Hypothekensteuer.


VERTIEFUNG:

DIE ANZAHLUNG

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Der Befähigungsnachweis

Herausgeber New Home 18/05/2024

BEWOHNBARKEIT UND EIGNUNG

Die Tauglichkeitsbescheinigung, die in derArtikel 24 des Testo Unico dell'Edilizia (DPR 380/2001) bescheinigt das Vorhandensein der Bedingungen für Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Energieeinsparung der Gebäude und der in ihnen installierten Systeme, die gemäß den geltenden Vorschriften bewertet wurden".

Aber wie ist das Verfahren zur Erlangung des Dokuments? Wer stellt es aus, und welche Anlagen müssen dem Antrag auf Erteilung der Tauglichkeitsbescheinigung beigefügt werden?

Die Tauglichkeitsbescheinigung wird vom Leiter oder der Leiterin des zuständigen Gemeindeamtes unter Bezugnahme auf die folgenden Interventionen ausgestellt:
- neue Bauten;
- vollständige oder teilweise Rekonstruktionen oder Erhöhungen;
- Arbeiten an bestehenden Gebäuden, die die Sicherheit, die Hygiene, die Gesundheit und die Energieeinsparung von Gebäuden und den darin installierten Systemen beeinträchtigen können.

Dem Antrag auf Erteilung der Bewohnbarkeitsbescheinigung ist eine Kopie der Erklärung beizufügen, die gemäß Artikel 6 des Königlichen Gesetzesdekrets Nr. 652 vom 13. April 1939 zur Eintragung im Grundbuchamt eingereicht wurde.

Die Tauglichkeitsbescheinigung kann ebenfalls beantragt werden:
a) für einzelne Gebäude oder einzelne Teile des Bauwerks, sofern sie funktionell selbständig sind, wenn die primären Erschließungsarbeiten für das gesamte Bauvorhaben abgeschlossen und geprüft sind und die zugehörigen baulichen Teile fertiggestellt und geprüft sind und die Anlagen für die gemeinsamen Teile geprüft und zertifiziert sind;
b) für einzelne Gebäudeeinheiten, sofern die entsprechenden baulichen Arbeiten abgeschlossen und geprüft sind, die Installationen zertifiziert sind und die gemeinsamen Teile und die primären Erschließungsarbeiten, die in Bezug auf das Gebäude, für das die teilweise Erreichbarkeit gilt, für funktional erklärt wurden, abgeschlossen sind.
Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen sind in Artikel 25 des Präsidialdekrets 380/2001 vorgeschrieben, der hier vollständig wiedergegeben wird.


VERTIEFUNG:

WOHNBARKEITSBESCHEINIGUNG

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