Der Befähigungsnachweis

Herausgeber New Home 18/05/2024

BEWOHNBARKEIT UND EIGNUNG

Die Tauglichkeitsbescheinigung, die in derArtikel 24 des Testo Unico dell'Edilizia (DPR 380/2001) bescheinigt das Vorhandensein der Bedingungen für Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Energieeinsparung der Gebäude und der in ihnen installierten Systeme, die gemäß den geltenden Vorschriften bewertet wurden".

Aber wie ist das Verfahren zur Erlangung des Dokuments? Wer stellt es aus, und welche Anlagen müssen dem Antrag auf Erteilung der Tauglichkeitsbescheinigung beigefügt werden?

Die Tauglichkeitsbescheinigung wird vom Leiter oder der Leiterin des zuständigen Gemeindeamtes unter Bezugnahme auf die folgenden Interventionen ausgestellt:
- neue Bauten;
- vollständige oder teilweise Rekonstruktionen oder Erhöhungen;
- Arbeiten an bestehenden Gebäuden, die die Sicherheit, die Hygiene, die Gesundheit und die Energieeinsparung von Gebäuden und den darin installierten Systemen beeinträchtigen können.

Dem Antrag auf Erteilung der Bewohnbarkeitsbescheinigung ist eine Kopie der Erklärung beizufügen, die gemäß Artikel 6 des Königlichen Gesetzesdekrets Nr. 652 vom 13. April 1939 zur Eintragung im Grundbuchamt eingereicht wurde.

Die Tauglichkeitsbescheinigung kann ebenfalls beantragt werden:
a) für einzelne Gebäude oder einzelne Teile des Bauwerks, sofern sie funktionell selbständig sind, wenn die primären Erschließungsarbeiten für das gesamte Bauvorhaben abgeschlossen und geprüft sind und die zugehörigen baulichen Teile fertiggestellt und geprüft sind und die Anlagen für die gemeinsamen Teile geprüft und zertifiziert sind;
b) für einzelne Gebäudeeinheiten, sofern die entsprechenden baulichen Arbeiten abgeschlossen und geprüft sind, die Installationen zertifiziert sind und die gemeinsamen Teile und die primären Erschließungsarbeiten, die in Bezug auf das Gebäude, für das die teilweise Erreichbarkeit gilt, für funktional erklärt wurden, abgeschlossen sind.
Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen sind in Artikel 25 des Präsidialdekrets 380/2001 vorgeschrieben, der hier vollständig wiedergegeben wird.


VERTIEFUNG:

WOHNBARKEITSBESCHEINIGUNG

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