Grundbuch- und Katasteränderungen
KATASTERÄNDERUNGEN
Stapeln von Immobilien
Immobilieneigentümer sind verpflichtet, Neubauten innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie bewohnbar oder für den vorgesehenen Zweck geeignet geworden sind, bei der Provinzialverwaltung der Agentur zu melden.
Dieser Vorgang wird als "Stapeln" bezeichnet und erfolgt über das computergestützte Verfahren DOCFA (DOCGrundbuchamt FAZiegel).
Änderungen und Eintragungen im Grundbuch
Wenn eine Urkunde über die Übertragung von dinglichen Rechten an Grundstücken eingetragen oder eine Erbschaftserklärung abgegeben werden soll, muss innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung der Urkunde ein Antrag auf katastermäßige Übertragung gestellt werden.
Der Antrag auf Grundbuchumschreibung ermöglicht die Eintragung von Grundbuchurkunden und die Übertragung von Eigentum oder anderen dinglichen Rechten. Dieser Verpflichtung können die Notare nachkommen, indem sie die "automatische Umschreibung durch Umschreibungsvermerk" beantragen, wobei die Aktualisierung der Grundbuchurkunden direkt mit Hilfe der zur Umschreibung beim Standesamt eingereichten Daten erfolgt.
Bei Katasteränderungen objektiver Art, d. h. solchen, die sich dauerhaft auf die Art, die Beschaffenheit oder den Verwendungszweck des Grundstücks ausgewirkt haben, müssen die Interessenten einen besonderen Antrag bei der Geschäftsstelle der Agentur stellen.
Sowohl Änderungen als auch Grundbuchänderungen können auf magnetischen Datenträgern eingereicht werden, so dass die Urkunden sofort aktualisiert werden können.
VERTIEFUNG: