Der Erwerb von Nackedei-Eigentum
BARE OWNERSHIP
"Nuda Propriété" ist ein Fall von Privateigentum, das nicht mit einem dinglichen Recht auf Nutzung des Eigentums, auf das es sich bezieht, verbunden ist.
Bezieht sich in der Regel auf eine Immobilie, an der man zwar das Eigentum, nicht aber das Nießbrauchsrecht erwirbt".
"Der Nießbrauch ist ein geringfügiges dingliches Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück, das darin besteht, dass der Nießbraucher das Recht hat, ein Grundstück, das dem bloßen Eigentümer gehört, zu nutzen und dessen Früchte zu ernten, jedoch mit der Verpflichtung, den wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks zu respektieren.
Das Nießbrauchsrecht ist immer zeitlich begrenzt; es kann nicht über die Lebenszeit des Nießbrauchers hinausgehen".
Das bloße Eigentum ist der Wert der Immobilie abzüglich des Nießbrauchs.
Der Verkauf des bloßen Eigentums bedeutet, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen, sich aber das Recht vorbehalten, sie lebenslang zu bewohnen.
Der Eigentümer, der beschließt, das bloße Eigentum zu verkaufen behält sich das Recht vor, die Immobilie lebenslang zu bewohnen und zu nutzen, wobei er sofort ein Kapital erhält, das er nach eigenem Gutdünken verwalten kann.
Bei der Veräußerung des bloßen Eigentums wird die Person, die zuvor Eigentümer war, zum Nießbraucher mit Pflichten und Rechten:
- Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten und trotzdem von den Einnahmen zu profitieren;
- Möglichkeit des Verkaufs des Nießbrauchs innerhalb der durch den Verkauf des bloßen Eigentums gesetzten Grenzen:
- Der Nießbraucher trägt alle gewöhnlichen Kosten und alle mit der Nutzung des Grundstücks verbundenen Steuern.
- Der Nießbraucher ist verpflichtet, die Nutzung des Grundstücks nicht zu ändern und das Grundstück in gutem Zustand zu erhalten, ohne es ohne Wissen des Eigentümers zu beschädigen oder zu verändern.
- Ein bloßer Eigentümer ist jemand, der das Eigentumsrecht an einer Immobilie hat, aber nicht das Recht, sie zu nutzen:
- Sie ist berechtigt, das bloße Eigentum zu verkaufen:
- Kaufen Sie die Anlage zu einem Vorzugspreis, der sich nach dem Alter des Nießbrauchers richtet;
- Er ist verpflichtet, alle außergewöhnlichen Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie zu tragen;
- Er kann die Immobilie erst nach dem Tod des Nießbrauchers voll nutzen.