Erklärung der Vererbung

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Die Immobilienagentur NUOVACASA hat einen Dienst eingerichtet, der die Abwicklung von
NACHFOLGEPRAKTIKEN
Computer- und Hilfsprogramme werden eingesetzt, um die Erstellung der Akte zu erleichtern und sicherer zu machen.
Sollte die Einschaltung eines Notars erforderlich sein, wie z. B. im Falle einer Erbschaft, erstellen wir mehrere Kostenvoranschläge, um Ihnen eine größere Auswahl zu ermöglichen.
Wir bieten Beratung und Unterstützung für:
- Die von den Erben zu erstellenden Unterlagen;
- Ausfüllen von Erbschaftserklärungen (für Immobilien, aufgelaufene und nicht gezahlte Raten, IRPEF-Erstattungen) und Katastereintragungen;
- Die Vorlage der Erbschaftserklärung und anderer damit zusammenhängender Dokumente bei den zuständigen Finanzämtern;
- Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen für die "Wiedervereinigung des Nießbrauchs" im Falle des Todes des Nießbrauchers.
Nachfolge-Praktiken
Die Erbfolge beginnt mit dem Tod.
Hat der Verstorbene kein Testament gemacht, sind die Erben, Vermächtnisnehmer, Vormünder oder Kuratoren, Testamentsvollstrecker oder Personen, die infolge der Erklärung des mutmaßlichen Todes des Erben in den Besitz des Vermögens gelangen, verpflichtet, die Erbschaftserklärung innerhalb eines Jahres ab dem Todestag bei dem nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständigen Standesamt abzugeben.
Ehegatten oder Verwandte in gerader Linie sind von der Anmeldung befreit, wenn die Erbschaft keine Immobilien und dinglichen Rechte an Immobilien umfasst und der Gesamtwert des Bruttonachlasses (d. h. der Gesamtwert der geerbten Vermögenswerte und Rechte) 25.822,84 € nicht übersteigt.
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer betrifft alle Vermögenswerte und Rechte, die von Todes wegen übertragen werden, und ist von Erben, Vermächtnisnehmern, Begünstigten und allen anderen, die zum Nachlass berufen sind, zu zahlen.
Erben sind gesamtschuldnerisch zur Zahlung der gesamten Steuer verpflichtet, während Vermächtnisnehmer nur die Steuer für ihren Anteil zu entrichten haben.
Grundbucheintragung
Wenn sich in der Immobilie Immobilien (Grundstücke und Gebäude) befinden, muss der Antrag auf Übertragung innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Erklärung beim Grundbuchamt eingereicht werden.
Die Übertragung hat die Aufgabe, die Katasterdaten zu aktualisieren, und zwar sowohl in Bezug auf die Eigentumsgegenstände als auch auf den Umfang des Besitzes.
KURIOSITÄTEN UND EINSICHTEN
Will